Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen – insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers – bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
Unsere Angebote sind in Bezug auf Preis, Menge, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten unverbindlich und freibleibend, sofern unser Kunde Unternehmer ist.
In Anrechnung kommen jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das gilt auch für Abrufaufträge. Falls keine besonderen Vereinbarungen getroffen werden, erfolgt die Verpackung nach unserer Wahl. Die Versandart wird von uns gewählt und der Versand erfolgt versichert auf unsere eigene Gefahr.
Unsere Rechnungsbeträge werden innerhalb von 14 Tagen rein netto fällig. Ein Rechnungsskonto kann nur gesondert vereinbart werden. Zahlungen mittels Akzept werden nicht angenommen. Zahlungen durch Scheck gelten erst nach deren Einlösung als geleistet. Zahlungen sind ausschließlich an uns zu richten. Bei Zahlungsverzug des Käufers berechnen wir auf den Rechnungswert Verzugszinsen, mindestens 2 % über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, im Minimum jedoch € 5,00 je Mahnvorgang. Der Lieferant hat das Recht, seine Forderungen gegen den Abnehmer an Dritte abzutreten. Ist der Abnehmer in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Abnehmer fällig gestellt werden. Der Abnehmer hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen gegen den Käufer aus der gegenseitigen Geschäftsverbindung, unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere jeweilige Saldoforderung. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt in Höhe unserer Forderung zur Sicherheit an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind vom Käufer unverzüglich mitzuteilen. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt – insbesondere die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware – ohne einen vorherigen Rücktritt vom jeweiligen Kaufvertrag geltend zu machen.
Die von uns angegebenen Lieferfristen sind annähernd und unverbindlich. Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird auch dann nicht bis zum Ablauf der Nachfrist geliefert, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen. Bei Störungen in unserem Betrieb oder in den Betrieben oder Lagern unserer Lieferanten wird die Lieferfrist um die Dauer der Störungen verlängert. Sollte die Erfüllung unserer Lieferpflichten durch Krieg, Maßnahmen von Behörden, Verfügungen von höherer Hand oder sonstige höhere Gewalt unmittelbar oder mittelbar erschwert werden, so können beide Seiten vom Vertrag binnen sechs Wochen zurücktreten.
Mängelrügen sind gemäß § 377 HGB unverzüglich, spätestens fünf Tage nach Ablieferung abzugeben, und zwar unter Beifügung des Packzettels oder Etiketts der Verpackung. Unterlässt der Käufer Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Zeigt sich später ein Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Erfüllungsort ist die Lieferung ausführende Betriebsstätte. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch. Sitz der Gesellschaft: 65817 Eppstein, Am Quarzitbruch 7, Handelsregister: HRB 6745 (Amtsgericht Königstein im Taunus).
Januar 2022